Alleine reisen mit Kind

Sie wollen allein mit ihrem Kind verreisen, neue Orte entdecken und gemeinsam Abenteuer erleben?  In diesem Gastartikel möchte ich die wichtigsten rechtlichen Aspekte beleuchten und Ihnen praktische Tipps an die Hand geben, damit ihr Urlaub so entspannt wie nur möglich wird.

Erste Flugreise mit dem Kind

Die Planung vor dem Urlaub

Bevor Sie mit ihrem Kind allein verreisen, ist es wichtig, dass die die schriftliche Einverständniserklärung des anderen Elternteils einholen. Das gilt besonders für getrenntlebende Eltern. Eine solche Einverständniserklärung ist eher nicht relevant bei einem Wochenendausflug in ein anderes Bundesland, aber sie ist unbedingt notwendig für eine Auslandsreise. Damit verhindern Sie, dass es während der Reise zu Problemen etwa mit Behörden oder bei der Einreise kommt. In jedem Fall signalisieren Sie dem anderen Elternteil Respekt vor seiner Mitverantwortung.

 

Diese Einverständniserklärung sollte enthalten:

 

  • Die genaue Angabe der Reisedaten inklusive des An- und Abreisedatums.
  • Die Benennung des reisenden Elternteils und des Kindes mit vollständigen Namen und Geburtsdaten.
  • Die konkrete Angabe des Reiseziels, bei größeren geplanten Aktivitäten auch diese.
  • Die Kontaktdaten des daheimbleibenden Elternteils für eventuelle Rückfragen.
  • Die Unterschrift beider Elternteile.

Reisevollmacht

Ebenfalls sinnvoll ist eine Reisevollmacht, die dem reisenden Elternteil zusätzliche Befugnisse und Verantwortungen verleiht. Sie dient dazu, bei unvorhergesehenen Ereignissen wie medizinischen Notfällen effektiv und flexibel handeln zu können.

 

Diese Reisevollmacht sollte enthalten:

  • Die Benennung des reisenden Elternteils und des Kindes mit vollständigen Namen und Geburtsdaten.
  • Eine eindeutige Beschreibung, welche Befugnisse der reisende Elternteil für die Zeit der Reise hat. Im Hinblick auf medizinische Notfälle kann das z.B. die Einholung medizinischer Informationen und die Zustimmung zu Behandlungen umfassen. Auch eventuelle Einschränkungen oder spezifische Situationen, für die die Vollmacht gerade nicht gelten soll, können Sie aufnehmen.
  • Die Gültigkeitsdauer der Vollmacht.
  • Die Kontaktdaten des daheimbleibenden Elternteils für eventuelle Rückfragen.
  • Die Unterschrift beider Elternteile.

 

Grundsätzlich sollten Sie in klarer und einfacher Sprache formulieren, um Missverständnissen vorzubeugen. Bei einer Reise ins Ausland empfiehlt es sich, die Dokumente in die jeweilige Landessprache übersetzen und diese Übersetzung beglaubigen zu lassen. Damit hat das Dokument eine höhere Verbindlichkeit, insbesondere bei internationalen Reisen wird eine solche Übersetzung oft von Behörden gefordert.

Während des Urlaubs

Während des Urlaubs spielt die Kommunikation mit dem daheimgebliebenen Elternteil eine wichtige Rolle. Das gilt besonders für getrenntlebende Elternteile, aber auch für solche in einer Beziehung. Dadurch wird Vertrauen zwischen allen Beteiligten aufgebaut und sichergestellt, dass beide Elternteile in die Erlebnisse ihres Kindes integriert sind. Auch dem Kind vermittelt die Erreichbarkeit des daheimbleibenden Elternteils die Sicherheit, dass beide Elternteile weiterhin präsent sind. Hierfür kann ich empfehlen:

 

  • Klären Sie im Vorfeld, wie und wie oft kommuniziert wird und halten Sie sich möglichst daran. Am besten geben Sie dem daheimbleibenden Elternteil auch notwenige Kontaktdaten, etwa den Namen des Hotels, um sicherzustellen, dass Sie im Bedarfsfall erreichbar bleiben.
  • Nutzen Sie moderne Kommunikationsmittel. Von Videotelefonie über Messaging-Apps bis zu sozialen Medien steht eine große Bandbreite an Möglichkeiten offen, um regelmäßig in Kontakt zu bleiben und positive Momente zu teilen. Besonders kleine Kinder ohne eigenes Smartphone sind dabei noch auf die Unterstützung durch den reisenden Elternteil angewiesen.
  • Legen Sie den Fokus auf positive Aspekte. Teilen Sie Ihre Freude, Erlebnisse und Erfahrungen, um eine angenehme Atmosphäre zu schaffen und das Kind im Mittelpunkt zu halten.
  • Geben Sie wichtige Informationen weiter und halten Sie den anderen Elternteil auf dem Laufenden, besonders wenn es um den Gesundheitszustand des Kindes oder unvorhergesehene Änderungen im Reiseplan geht. Transparenz schafft Vertrauen.

 

Behalten Sie das Wohl Ihres Kindes im Fokus. Jedes Kind ist einzigartig und daher ist es wichtig, die individuellen Bedürfnisse und Vorlieben Ihres Kindes zu kennen und schon bei Urlaubsplanung zu berücksichtigen. Das können Aktivitäten, Lieblingsessen, Schlafgewohnheiten oder besondere Interessen sein. Sie können das Kind im Vorfeld einbinden, indem Sie offen mit ihm über die bevorstehende Reise sprechen und sich nach seinen Erwartungen und Wünschen erkundigen. Aber auch während des Urlaubs können Sie dem Kind ermöglichen, aktiv an Entscheidungen zu partizipieren, etwa wenn verschiedene Sehenswürdigkeiten, sportliche Aktivitäten oder Restaurants zur Auswahl stehen. Die Beteiligung des Kindes schafft ein Gefühl der Mitbestimmung und stärkt sein Selbstbewusstsein.

 

 

Es lässt sich festhalten, dass das Alleinreisen mit Kindern eine anspruchsvolle, aber durchaus machbare Unternehmung ist. Durch eine sorgfältige Planung, klare rechtliche Absicherung durch Einverständniserklärungen und Reisevollmachten und eine offene Kommunikation zwischen den Eltern steht dem „kleinen“ Familienurlaub nichts mehr im Weg. Ich wünsche Ihnen eine gute Reise und eine unbeschwerte Zeit voller schöner Erinnerungen!

 

Mein Name ist Niklas Clamann, ich bin als Anwalt auf das Familienrecht spezialisiert und berate meine Mandant: innen bei allen Fragen rund um die Trennung – vom Scheidungsantrag Einreichen über das gerichtliche Verfahren bis zu den Feinheiten der Regelungen für die Zeit danach.